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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05   

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https://dejure.org/2006,8332
LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05 (https://dejure.org/2006,8332)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2006 - 11 Sa 604/05 (https://dejure.org/2006,8332)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 11 Sa 604/05 (https://dejure.org/2006,8332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers; Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung; Folgen der Hilfe eines Arbeitskollegen bei einer konkurrierenden Tätigkeit oder der Unterstützung eines Wettbewerbers des ...

  • Judicialis

    KSchG § ... 9; ; KSchG § 10; ; BGB §§ 187 ff.; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 138; ; ZPO § 286; ; ZPO §§ 511 ff.; ; HGB § 60; ; HGB § 60 Abs. 1; ; BZRG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei erheblicher Pflichtverletzung einer Account-Managerin - versuchte Geschäftsabwicklung an der Arbeitgeberin vorbei - keine kündigungsbezogene Abmahnung bei Androhung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Dem Arbeitgeber soll sein Geschäftsbereich voll und ohne die Gefahr nachteiliger, zweifelhafter oder zwielichtiger Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - NZA 1997, 713; Urt. v. 16.06.1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht; Sächs. LAG Urt. v. 25.06.1996 - 9 Sa 257/96 - LAGE § 626 BGB Nr. 102, m.w.N.).

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (st. Rspr. des BAG; vgl. Urt. v. 23.04.1998 - 2 AZR 442/97 - n.v.; Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - NZA 1997, 713, m.w.N.).

    Dabei stellt bereits das geringst mögliche Tätigwerden einen Wettbewerbsverbot dar (BAG Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 -, a.a.O.).

    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann einen an sich geeigneten wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (BAG Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Bei einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist indes auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung jedenfalls dann entbehrlich, wenn es - wie vorliegend oben im Einzelnen dargelegt - um eine schwere Pflichtverletzungen geht, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und deren Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG Urt. v. 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).

    Die Klägerin musste bei gehöriger Anspannung ihrer Treue- und Sorgfaltspflichten erkennen, dass ihr Verhalten insbesondere unter Berücksichtigung ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben pflicht- und treuwidrig und dessen Hinnahme durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen war (BAG Urt. v. 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969).

  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 304/01

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Rüge der Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Sie greifen ein, wenn die Verwertung nicht ausnahmsweise aufgrund einer Güterabwägung gerechtfertigt ist (BVerfG Beschluss vom 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 - NZA 2002, 284, m.w.N.).

    Insoweit hat das BVerfG (Beschluss vom 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 - a.a.O.) im Zusammenhang mit einer ohne Einwilligung erfolgten Tonbandaufzeichnungerkannt, dass ein Eingriff in das Recht am eigenen Wort vorliegt, wenn eine solche Aufzeichnung unmittelbar als Beweismittel in den Prozess eingeführt sowie vor Gericht abgespielt und anschließend zu Lasten der Partei verwertet wird.

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 825/95

    Kündigung: Beteiligung des Personalrats bei Kündigung wegen Auflösung eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Dem Arbeitgeber soll sein Geschäftsbereich voll und ohne die Gefahr nachteiliger, zweifelhafter oder zwielichtiger Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen stehen (BAG Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - NZA 1997, 713; Urt. v. 16.06.1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht; Sächs. LAG Urt. v. 25.06.1996 - 9 Sa 257/96 - LAGE § 626 BGB Nr. 102, m.w.N.).

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (st. Rspr. des BAG; vgl. Urt. v. 23.04.1998 - 2 AZR 442/97 - n.v.; Urt. v. 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - NZA 1997, 713, m.w.N.).

  • LAG Sachsen, 12.06.2003 - 2 Sa 790/02

    Manipulation der Zeiterfassung; Videoüberwachung; außerordentliche fristlose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Soweit die womöglich unrechtmäßig erlangten Tatsachenkenntnisse unstreitig geworden sind, bedurfte es der Beweisaufnahme nicht mehr, weshalb auch ein Beweisverwertungsverbot nicht entgegenstehen kann (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. - 1 Sa 387/03 - ähnlich LAG Sachsen: Urt. v. 12.06.2003 - 2 Sa 790/02 - vgl. auch BAG Urt. v. 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - AP Nr. 106 zu § 615 BGB I 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Eine Abmahnung ist dann grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    In diesem Zusammenhang weist die Klägerin zwar zu Recht darauf hin, dass mit einer Abmahnung der Arbeitgeber regelmäßig konkludent zu erkennen gibt, dass er auf eine Kündigung wegen des mit der Abmahnung gerügten Verstoßes verzichtet (BAG Urt. v. 06.03.2003, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 30).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2004 - 1 Sa 387/03
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Soweit die womöglich unrechtmäßig erlangten Tatsachenkenntnisse unstreitig geworden sind, bedurfte es der Beweisaufnahme nicht mehr, weshalb auch ein Beweisverwertungsverbot nicht entgegenstehen kann (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. - 1 Sa 387/03 - ähnlich LAG Sachsen: Urt. v. 12.06.2003 - 2 Sa 790/02 - vgl. auch BAG Urt. v. 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - AP Nr. 106 zu § 615 BGB I 2 c der Gründe).
  • BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Entsprechendes gelte für die mittelbare Verwertung eines Tonbandes durch Verlesung von Niederschriften oder für die Vernehmung von Zeugen, die am Gespräch nicht teilgenommen haben und Kenntnis von seinem Inhalt durch Abspielen des heimlich aufgenommenen Tonbandes erlangt haben (BVerfG, a.a.O., mit Hinweis auf BayObLG, NJW 1990, 197).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05
    Soweit die womöglich unrechtmäßig erlangten Tatsachenkenntnisse unstreitig geworden sind, bedurfte es der Beweisaufnahme nicht mehr, weshalb auch ein Beweisverwertungsverbot nicht entgegenstehen kann (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. - 1 Sa 387/03 - ähnlich LAG Sachsen: Urt. v. 12.06.2003 - 2 Sa 790/02 - vgl. auch BAG Urt. v. 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - AP Nr. 106 zu § 615 BGB I 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • LAG Sachsen, 25.06.1996 - 9 Sa 257/96

    Außerordentliche Kündigung wegen illoyalen Verhaltens eines leitenden

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12

    Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche

    Dem Arbeitnehmer ist aufgrund des Wettbewerbsverbotes nicht nur eine Konkurrenztätigkeit im eigenen Namen und Interesse untersagt, ihm ist ebenso wenig gestattet, einem Arbeitskollegen bei einer konkurrierenden Tätigkeit zu helfen oder einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juni 2006, Az: 11 Sa 604/05, recherchiert über juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Vertriebsleiters wegen

    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch eine Abwerbung von Arbeitnehmern herbeigeführt ( BAG 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 - Rn. 34, [juris]; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 604/05 - Rn. 74, [juris] ).
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